Ertragsteuerliche Erfassung der Zinsen auf Steuer-nachforderungen und Steuererstattungen

Das Bundesfinanzministerium hat am 16.03.2021 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen veröffentlicht. Zinsen auf Steuernachforderungen können ab dem Veranlagungszeitraum 1999 nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Demgegenüber führen Zinsen auf Steuererstattungen beim Gläubiger zu Einkünften aus Kapitalvermögen oder zu Einkünften anderer Art. Das neue Schreiben sieht nun vor, dass –…