Kein Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus Leistungen für private Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Ehefrau
Im Streitfall war die Antragstellerin eine GmbH. Die Ehefrau des Geschäftsführers der GmbH war bei der GmbH geringfügig beschäftigt. Die Ehefrau ist Eigentümerin des mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks, das sie im Streitjahr 2015 teilweise an die GmbH vermietet hatte und zwar „das Arbeitszimmer im Norden des 1. Stocks“ und die beiden Garagenstellplätze. Für die…