Beratung

Unternehmensnachfolge

Bei der Übertragung von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Anteilen von Unternehmen sind erhebliche Auswirkungen hinsichtlich Ertrags- und Schenkungssteuer möglich. Inwieweit eine Beeinträchtigung der Wirtschaftskraft im Zusammenhang mit einer Erbschaft, Schenkung oder Übertragung entstehen kann, hängt oft weitgehend von den getroffenen Übertragungsregelungen ab. Es besteht also im Vorfeld einer Nachfolge erheblicher Handlungsbedarf.

Die Vermögens-, Erbschafts- und Nachfolgeplanungen sollten frühzeitig, weitblickend und aktiv miteinander gestaltet werden. Eine sinnvolle und notwendige Planung besteht in der Aufklärung über steuergünstige Möglichkeiten der Unternehmensübertragung oder der Teilübertragung schon zu Lebzeiten des Seniors. Hier könnten Änderungen der Rechtsform des Betriebes, die Schenkung von Firmenanteilen oder Beteiligungen des vorgesehenen Übernehmers ggf. rechtzeitig in die Wege geleitet werden.

Aber auch bei einer Entscheidung für eine Betriebsaufgabe ist eine frühzeitige Beratung notwendig. Hierbei kann sich ein steuerlicher Aufgabegewinn ergeben, dem jedoch kein Geldfluss gegenüber steht, sodass unter Umständen Steuern zu zahlen sind, ohne dass der bisherige Betriebsinhaber Einnahmen hierfür erzielt. Es müssen also im weiten Vorfeld bereits langfristige Gestaltungsmöglichkeiten erarbeitet werden. In den komplexen und komplizierten steuerlichen Bereichen sind auch sonstige steuerliche Auswirkungen (z. B. Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer) mit einzubeziehen.