Beratung

Testamentsvollstreckung

Dem letzten Willen Geltung verschaffen

Das Wissen, dass Geld und Vermögenswerte nach dem Tod gerecht aufgeteilt und Streitigkeiten sowie Spannungen im engsten Familienkreis vermieden werden, erleichtert ein sorgenfreies Leben.
Um sicher zu gehen, dass auch im Interesse des Erblassers gehandelt wird, stehen Dr. Harder & Kollegen Ihnen als Partner vor allem in steuerrechtlichen Fragen gewissenhaft zur Seite. Darüber hinaus bietet Herr Dr. Thomas Harder als zertifizierter Testamentsvollstrecker, in bestehenden Mandatsverhältnissen, seine Unterstützung als Testamentsvollstrecker an.

Die Testamentsvollstreckung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die neben beruflicher Qualifikation und sozialer Kompetenz vor allem ein Vertrauensverhältnis voraussetzt. Des Weiteren treffen den Vollstrecker steuerliche Pflichten, wie das Erstellen der Erbschaftssteuererklärung und gegeben falls die Einreichung der Steuerklärung des Erblassers beim Finanzamt. Aus diesem Grund bietet es sich an, das Amt des Testamentsvollstreckers dem qualifizierten Steuerberater zu überlassen.
Lassen Sie sich gerne in einem vertrauensvollen Gespräch bei uns beraten und Ihnen alle Möglichkeiten aufzeigen.

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Nach dem Tod eines nahestehenden Menschen gibt es einige dringliche Angelegenheiten, um die sich Hinterbliebene kümmern müssen. Darunter zählt unter anderem auch, das Finanzamt über angefallene Erbschaft in Form einer Erbschaftssteuererklärung in Kenntnis zu setzten. Genauso wie im Falle einer Schenkung bei der gegeben falls eine Schenkungssteuererklärung erstellt werden muss.
Wir stehen Ihnen bei der Erstellung von Erbschaftssteuererklärung sowie Schenkungssteuererklärung zur Seite und beraten Sie über alle vorhandenen Möglichkeiten.